Die Frage aller Fragen, ob SUISA oder UEFA oder BEIDE ORGANISATIONEN Lizenzgebühren für die öffentliche Übertragung (Public Viewing) von UEFA EURO 2008 (TM) Fussball-Matches auf Grossbildschirmen mit mehr als 3m Diagonale einziehen dürfen, wurde am gestrigen Donnerstag vom Bundesverwaltungsgericht zumindest (teilweise) beantwortet…
Ohne hier auf verwirrende Details eingehen zu wollen (ausführlicher Beitrag beim Tagesanzeiger), bedeutet dies, dass die SUISA Lizenzen vergeben und Gebühren verrechnen darf, der Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten also gilt (die aufschiebende Wirkung durch die Beschwerde der UEFA wurde somit aufgehoben).
Da die UEFA aber weiterhin Lizenzansprüche erheben kann/darf/wird (das Lizenzsystem der UEFA ist durch den Entscheid nicht betroffen und bleibt bis zum materiellen Entscheid durch das Bundesverwaltungsgericht in voraussichtlich einigen Monaten bestehen), weist die SUISA aber fairerweise darauf hin.
Mit anderen Worten: für alle Public Viewing Veranstalter heisst dies vorerst in den sauren Apfel beissen und beide Lizenzen bezahlen! Eine (unrechtmässig erhobene Gebühr) davon wird nach dem endgültigen Bescheid hoffentlich
wieder zurück erstattet…
Übersicht durch den Tarif Dschungel für Public Viewing an der EM 08






30. Mai 2008 um 11:09 |
[...] Aktueller Nachtrag: Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Vergabe der Public Viewing Lizenzen … [...]
30. Mai 2008 um 11:11 |
[...] Aktueller Nachtrag: Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Vergabe der Public Viewing Lizenzen … [...]
30. Mai 2008 um 12:22 |
Geht mal wieder ein leckeres Bierchen trinken;-)
http://www.unser-bier.ch/images/stories/2008/unser-bier_basel.jpg